#Datenschutz #Abmahnung #Informationspflichten
OLG Stuttgart (Urt. v. 27.02.2020, Az. 2 U 257/19) hat in seinem aktuellen Urteil wegen Verstoß gegen Art. 13 DSGVO (Informationspflichten) ausführlich erläutert, warum nach seiner Ansicht die DSGVO auch Marktverhaltensregeln aufstellt und somit einer wettbewerbsrechtlicher Betrachtung nicht entzogen werden kann. Verstöße gegen Marktverhaltensregeln sind gem. UWG abmahnfähig.