Die Übertragung von Kundendaten und personenbezogene Daten im Rahmen eines Asset Deals, stellt nicht nur den Insolvenzverwalter vor Probleme und bedarf einer vorherigen genauen Prüfung. Auch im Rahmen von Unternehmenskäufen, Sanierungen und allen weiteren Transaktionen, die personenbezogene Daten enthalten bzw. enthalten können, sollten datenschutzrechtliche Vorgaben genauestens beachtet werden.
Andernfalls könnten seitens der Datenschutzbehörden Abmahnungen und sogar Bußgelder ergehen. Auch besteht die Gefahr (und gemäß der aktuellen Rechtsprechung nicht unbegründet), dass Betroffene Schadensersatzansprüche aufgrund von immateriellen Schaden geltend machen.
In dem jetzt erschienenen Aufsatz in der InsbürO Heft 10/2020 zum Thema Übertragung von Kundendaten zeigt unser Kollege Herr Reisener auf, welche unterschiedliche Konstellationen beim Datenbestand vorliegen können und wie diese zu behandeln sind. Auch wird die Nutzung von Dienstleistern im Rahmen einer Auftragsverarbeitung diskutiert, mithilfe derer eine Übertragung von bestimmten Daten datenschutzkonform erfolgen kann. Diese Art von Dienstleistung bieten wir als LR Datenschutz GmbH an.
Reisener | Datenschutz beim Verkauf von Unternehmen
Posted on 14:36 - 30. Dezember 2020[…] Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen bedarf auf Seiten des Verkäufers (wie wir auch in unseren News bereits erörtert haben) eine Prüfung inwieweit eine Übertragung von personenbezogene Daten und anderen Daten […]
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